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Grundqualifikation & Weiterbildung

Schlüsselzahl 95 erklärt

Der Führerschein sagt, was du fahren darfst. Die Berufskraftfahrer-Qualifikation sagt, dass du damit auch Geld verdienen darfst. Hier steht, wer sie braucht, welche drei Wege es gibt und wie die Weiterbildung alle fünf Jahre läuft.

AZAV-zertifizierter Bildungsträger

Wer braucht die BKF-Qualifikation?

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt für Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen – mit Fahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nötig ist. Für andere Fahrten als Beförderungen gilt das Gesetz nur da, wo eine Vorschrift das ausdrücklich bestimmt.

  • Güterkraftverkehr: Beförderungen mit Fahrzeugen, für die du C1, C1E, C oder CE brauchst.
  • Personenkraftverkehr: Beförderungen mit Fahrzeugen, für die du D1, D1E, D oder DE brauchst.
  • Erfasst sind deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz – und Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Unternehmen mit Sitz in der EU, im EWR oder in der Schweiz beschäftigt oder eingesetzt werden.
  • Welche Fahrerlaubnisklasse dein Fahrzeug verlangt und ab welchem Alter sie erteilt wird, steht auf der LKW- und auf der Bus-Seite.

Ausnahmen

Eine ganze Reihe von Fahrten nimmt das Gesetz ausdrücklich aus. Dazu gehören unter anderem:

  • Fahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet.
  • Fahrzeuge der Bundeswehr, der Polizeien des Bundes und der Länder, des Zolldienstes, des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Feuerwehr – auch solche, die deren Weisungen unterliegen –, wenn die Beförderung zu den Aufgaben dieser Dienste gehört.
  • Fahrzeuge, die von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten zur Notfallrettung eingesetzt werden.
  • Fahrzeuge, die zur technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden – dazu neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind.
  • Fahrzeuge, mit denen du Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen für deine eigene Berufsausübung transportierst – vorausgesetzt, das Fahren ist nicht deine Hauptbeschäftigung.
  • Ausbildungsfahrzeuge der Fahrschule sowie Fahrzeuge, die zum Erwerb der Fahrerlaubnis, zum Erwerb einer Grundqualifikation oder während der Weiterbildung eingesetzt werden.
  • Fahrzeuge zur nichtgewerblichen Beförderung von Gütern oder Personen – der Klassiker: private Fahrten.
  • Fahrzeuge von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen, die im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit Güter in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens befördern.

Maßgeblich ist immer der Wortlaut von § 1 Absatz 2 des Gesetzes. Ob dein Einsatz darunterfällt, schauen wir uns gemeinsam an – raten ist hier die teuerste Variante.

Drei Wege zur Qualifikation

Das Gesetz kennt die Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation. Die Grundqualifikation wiederum erwirbst du entweder über die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer oder über eine Berufsausbildung. Das sind die drei Wege. Für keinen davon musst du die Fahrerlaubnis schon besitzen.

Bei uns

Beschleunigte Grundqualifikation

  • 140 Stunden Unterricht zu je 60 Minuten
  • Mindestens zehn Stunden davon selbst am Steuer
  • Theoretische IHK-Prüfung: 90 Minuten schriftlich
  • Fahrerlaubnis vorher nicht erforderlich

Der Weg, den die meisten gehen. Du besuchst den Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und legst danach die schriftliche Prüfung bei der für deinen Wohnsitz zuständigen IHK ab; sie enthält mindestens eine Frage zu jedem der maßgeblichen Ziele aus der Verordnung. Von den Fahrstunden dürfen bis zu vier auf ein Fahrertraining auf einem besonderen Gelände oder auf einen leistungsfähigen Simulator entfallen.

Grundqualifikation

  • Kein vorgeschriebener Unterricht
  • Theoretische IHK-Prüfung: 240 Minuten
  • Dazu 90 Minuten Fahrprüfung und 30 Minuten Praxisteil
  • Fahrerlaubnis vorher nicht erforderlich

Die große Variante: Unterricht schreibt die Verordnung hier nicht vor, dafür ist die Prüfung deutlich umfangreicher. Der theoretische Teil besteht zu gleichen Teilen aus Fragen im Multiple-Choice-Format, Fragen mit direkter Antwort und der Erörterung von Praxissituationen. Im praktischen Teil kommen zur Fahrprüfung Aufgaben zur Ladungssicherung beziehungsweise zur Fahrgastsicherheit, zur Kriminalitätsprävention, zur Gesundheit und zum Verhalten in Notfällen. Prüffahrzeug und Fahrlehrer für die praktische Prüfung stellst du selbst – dabei helfen wir.

Berufsausbildung

  • Berufskraftfahrerin, Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Dreijährige duale Ausbildung
  • Auch ein vergleichbarer anerkannter Ausbildungsberuf zählt

Wer eine Berufsausbildung zur Berufskraftfahrerin oder zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb abschließt, hat damit die Grundqualifikation erworben – ebenso in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse für Fahrten auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Beide Ausbildungen dauern drei Jahre. Während der Ausbildung tritt eine Kopie des Ausbildungsvertrages an die Stelle des Qualifikationsnachweises. Ausgebildet wird im Betrieb und in der Berufsschule, nicht bei uns – wir übernehmen den Führerschein und die Weiterbildung danach.

Unsere beschleunigte Grundqualifikation

Der Unterricht umfasst 140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und vermittelt die Kenntnisbereiche der Anlage 1 zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung. Die Verordnung gliedert sie in drei Bereiche; wir bündeln sie mit den Fahrstunden zu vier Blöcken. Anbieten darf diesen Unterricht nur eine anerkannte Ausbildungsstätte, und höchstens 25 Teilnehmende sitzen in einem Kurs.

Rationelles Fahrverhalten auf Grundlage der Sicherheitsregeln

Kenntnisbereich 1: die kinematische Kette mit Drehmoment-, Leistungs- und Verbrauchskurven, die Sicherheitsausstattung von ABS über ESP bis zum vorausschauenden Notbremssystem, Kraftstoff sparen – und Risiken im Straßenverkehr vorhersehen, bewerten und sich daran anpassen. Für die C-Klassen kommt die Ladungssicherung dazu, für die D-Klassen Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort.

Anwendung der Vorschriften

Kenntnisbereich 2: die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen im Kraftverkehr, höchstzulässige Arbeitszeiten, die Lenk- und Ruhezeiten nach den EU-Verordnungen 561/2006 und 165/2014 und der Fahrtenschreiber – samt dem, was auf falsche oder verfälschte Benutzung folgt. Dazu die Vorschriften deines Bereichs: Beförderungsdokumente, CMR und Genehmigungen im Güterkraftverkehr, Sicherheitsausstattung und besondere Fahrgastgruppen im Personenkraftverkehr.

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Kenntnisbereich 3 – in der Verordnung ein einziger, großer Bereich: Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, Kriminalität und Schleusung vorbeugen, Gesundheitsschäden vermeiden, körperliche und geistige Verfassung, die richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen, das wirtschaftliche Umfeld deiner Branche und ein Auftreten, das dem Betrieb ein gutes Image gibt.

Am Steuer

Mindestens zehn Unterrichtseinheiten fährst du selbst ein Fahrzeug der betreffenden Klasse, begleitet von einer Person mit gültiger Fahrlehrerlaubnis. Bis zu vier davon dürfen auf ein Fahrertraining auf einem besonderen Gelände oder auf einen leistungsfähigen Simulator entfallen. Hast du die Fahrerlaubnis noch nicht, gilt die Begleitperson bei diesen Fahrten als Führerin oder Führer des Fahrzeugs.

Zwei Varianten

  • Güterkraftverkehr
  • Personenverkehr

Die Qualifikation erwirbst du bezogen auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen. Weitest du deine Tätigkeit später vom Güter- auf den Personenkraftverkehr aus oder umgekehrt und hast bereits eine Grundqualifikation, verkürzt sich der Unterricht für die zweite beschleunigte Grundqualifikation auf 35 Unterrichtseinheiten – und die Prüfung auf die Kenntnisbereiche der neuen Fahrzeuge.

Kurstermine auf Anfrage – Dauer je nach Maßnahme, wir beraten dich.

Weiterbildung: 5 Module, 35 Stunden

Die Weiterbildung frischt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 auf und vertieft sie; aus den Bereichen 1, 2 und 3 muss jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt sein. Vorgeschrieben sind 35 Unterrichtseinheiten in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Einheiten – daraus werden bei uns fünf Module. Die Titel unten sind unsere Aufteilung, nicht die des Gesetzes: Inhaltlich verlangt die Verordnung nur, dass mindestens eine Ausbildungseinheit einen Unterkenntnisbereich zur Verkehrssicherheit abdeckt. Eine Reihenfolge schreibt sie nicht vor, du kannst die Einheiten sogar bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolvieren, und eine Einheit darf auf zwei aufeinanderfolgende Tage aufgeteilt werden.

  1. Eco-Training: rationelles Fahren

    Aus Kenntnisbereich 1: Motor- und Verbrauchskurven, vorausschauend fahren, gleichmäßige Geschwindigkeit, richtiger Reifendruck. Spart dem Betrieb Diesel und dir Nerven.

  2. Sozialvorschriften: Lenk- und Ruhezeiten

    Aus Kenntnisbereich 2: höchstzulässige Arbeitszeiten, die EU-Verordnungen zu Lenk- und Ruhezeiten, den Fahrtenschreiber richtig bedienen – und was folgt, wenn er nicht, falsch oder verfälscht benutzt wird.

  3. Sicherheitstechnik & Fahrsicherheit

    Das Modul, das den vorgeschriebenen Unterkenntnisbereich zur Verkehrssicherheit abdeckt: Brems- und Dauerbremsanlage, Assistenzsysteme, Gefahrensituationen erkennen und den Stress darin beherrschen. Ein Teil davon darf als Fahrertraining auf einem besonderen Gelände oder im Simulator laufen.

  4. Schaltstelle Fahrer: Dienstleistung & Image

    Aus Kenntnisbereich 3: Auftreten gegenüber Kundschaft und Fahrgästen, das wirtschaftliche Umfeld deiner Branche, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und die richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen.

  5. Ladungssicherung bzw. Fahrgastsicherheit

    Je nach Klasse: die Kräfte, die während der Fahrt auf Fahrzeug und Ladung wirken, Lastverteilung und Zurrtechnik im Güterkraftverkehr – oder Fahrgastsicherheit, Fahrgastkomfort und die Beförderung von Kindern und Menschen mit Behinderungen im Personenverkehr.

Frist: alle 5 Jahre

Die erste Weiterbildung schließt du fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation ab, jede weitere im Abstand von jeweils fünf Jahren. Der Termin darf auch auf das Ende der Geltungsdauer deiner Fahrerlaubnis rücken, solange die Frist dadurch nicht kürzer als drei und nicht länger als sieben Jahre wird. Wechselst du den Betrieb, wird eine bereits erfolgte Weiterbildung angerechnet.

Fahrerqualifizierungsnachweis

Den Nachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation und die abgeschlossene Weiterbildung stellt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag als Fahrerqualifizierungsnachweis aus. Gleichgestellt sind ein Nachweis aus einem anderen EU-Staat, aus dem EWR oder aus der Schweiz und eine dort in den Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95; ein früher in einen deutschen Führerschein eingetragener Vermerk behält seine Gültigkeit bis zu seinem Ablauf. Mitführen musst du den Nachweis bei jeder Fahrt und ihn den Kontrollberechtigten auf Verlangen aushändigen.

Frist abgelaufen?

Dann ist deine Grundqualifikation nicht verloren – aber der Nachweis der Weiterbildung tritt an die Stelle des Nachweises, den du für solche Fahrten brauchst. Ohne ihn darfst du Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr nicht durchführen, und der Betrieb darf sie weder anordnen noch zulassen; beides ist eine Ordnungswidrigkeit. Nachholen kannst du die Weiterbildung jederzeit: Wer zeitweilig nicht mehr als Fahrerin oder Fahrer beschäftigt war, muss sie abschließen, sobald er die Tätigkeit wieder aufnimmt und die Frist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen ist. Eine Schonfrist sieht das Gesetz nicht vor – die Grundqualifikation noch einmal zu machen, verlangt es aber auch nicht.

Für Unternehmen

Wir schulen eure Fahrerinnen und Fahrer – als Gruppe aus einem Betrieb oder einzeln in unseren Kursen in Essen-Steele. Das Gesetz nimmt dabei auch den Betrieb in die Pflicht: Fahrten, für die die Qualifikation fehlt, darf er weder anordnen noch zulassen.

  • Gruppen aus einem Betrieb: Wir legen die Ausbildungseinheiten so, dass der Fahrbetrieb weiterläuft – eine Einheit darf auch auf zwei aufeinanderfolgende Tage aufgeteilt werden.
  • Grundqualifikation und Weiterbildung aus einer Hand, für den Güter- wie für den Personenkraftverkehr.
  • Förderung für Beschäftigte ist möglich. Wir stellen das Angebot so aus, dass ihr es beim Kostenträger einreichen könnt.
  • Kommt jemand aus einem anderen Betrieb zu euch, wird eine bereits erfolgte Weiterbildung angerechnet – neue Fahrerinnen und Fahrer fangen also nicht von vorn an.
AZAV-Zertifikat: zugelassener Träger nach dem Recht der ArbeitsförderungAZAV-zertifizierter Bildungsträger

Bis zu 100 % förderbar

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger rechnen wir deine Ausbildung direkt mit dem Kostenträger ab – zum Beispiel über einen Bildungsgutschein.

  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaft
  • BFD der Bundeswehr
  • Arbeitgeber (Weiterbildung Beschäftigter)
So funktioniert die Förderung

Häufige Fragen zur BKF-Qualifikation

Was ist die Schlüsselzahl 95 überhaupt?

Die Kurzform für die Berufskraftfahrer-Qualifikation. In Deutschland stellt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag einen Fahrerqualifizierungsnachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation und die abgeschlossene Weiterbildung aus. Gleichgestellt sind ein Nachweis aus einem anderen EU-Staat, aus dem EWR oder aus der Schweiz und die dort in den Führerschein eingetragene harmonisierte Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union. Ein früher in einen deutschen Führerschein eingetragener Vermerk gilt bis zu seinem Ablauf weiter. Mitführen musst du den Nachweis bei jeder Fahrt.

Brauche ich die Qualifikation auch für private Fahrten?

Nein. Beförderungen mit Fahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Gütern oder Personen nimmt das Gesetz ausdrücklich aus – der Umzug mit dem gemieteten LKW bleibt also eine Frage der Fahrerlaubnisklasse, nicht der Schlüsselzahl 95. Ausgenommen ist außerdem der Transport von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die du zur eigenen Berufsausübung verwendest, solange das Führen des Fahrzeugs nicht deine Hauptbeschäftigung ist. Welche Klasse dein Fahrzeug verlangt, steht auf der LKW- und auf der Bus-Seite.

Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation?

Die beschleunigte verlangt 140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und danach eine schriftliche IHK-Prüfung von 90 Minuten. Die Grundqualifikation verlangt keinen vorgeschriebenen Unterricht, dafür eine theoretische Prüfung von 240 Minuten und eine praktische Prüfung aus 90 Minuten Fahrprüfung plus 30 Minuten Praxisteil. Welche der beiden du hast, wirkt sich auf die Altersstufen aus, ab denen du fahren darfst und ab denen dir die Klassen erteilt werden – die Stufen stehen auf der LKW- und auf der Bus-Seite. In der Beratung rechnen wir durch, was in deinem Fall der schnellere Weg ist.

Kann ich Führerschein und BKF-Qualifikation zusammen machen?

Ja. Für den Zugang zum Erwerb der Grundqualifikation wie der beschleunigten Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis ausdrücklich nicht erforderlich. Wer dabei ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führt und die vorgeschriebene Fahrerlaubnis noch nicht besitzt, muss von einer Person mit Fahrlehrerlaubnis begleitet werden; bei diesen Fahrten gilt die Begleitperson als Führerin oder Führer des Fahrzeugs. Wir planen beides zusammen, damit keine Wartezeit zwischen Führerschein und Einsatz entsteht.

Meine fünf Jahre sind abgelaufen – was jetzt?

Die Grundqualifikation bleibt dir. Bis die Weiterbildung nachgeholt ist, fehlt dir aber der Nachweis, den du für Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr brauchst: Diese Fahrten darfst du dann nicht durchführen, und dein Betrieb darf sie weder anordnen noch zulassen. Wer zeitweilig gar nicht als Fahrerin oder Fahrer beschäftigt war, muss die Weiterbildung abschließen, sobald er die Tätigkeit wieder aufnimmt und die Frist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen ist. Eine Schonfrist gibt es nicht, eine Wiederholung der Grundqualifikation aber auch nicht – melde dich, dann setzen wir dich in die nächsten Module.

Kann mein Arbeitgeber oder ein Kostenträger das bezahlen?

Bis zu 100 % sind möglich – zum Beispiel über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit – seit 2025 auch, wenn dich das Jobcenter betreut –, über die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder deinen Arbeitgeber. Wir sind AZAV-zertifiziert und rechnen direkt mit dem Kostenträger ab. Für Betriebe gibt es außerdem die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. In der Regel besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung: Ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet der Kostenträger nach Beratung. Ausnahmen kennt das Gesetz – zum Beispiel beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses. Die Details stehen auf der Förderseite.

In welcher Sprache läuft die IHK-Prüfung?

Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzulegen. Die Verordnung lässt daneben ausdrücklich neun weitere Sprachen zu: Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Ob deine zuständige IHK einen Termin in der gewünschten Sprache anbietet, klären wir vor der Anmeldung mit ihr – frag uns einfach.

Kostenlose Beratung

Schreib uns per WhatsApp oder ruf an – wir klären deine Fragen und erstellen dir ein Angebot für deinen Kostenträger.

In der Regel besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet der Kostenträger nach Beratung.