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AZAV-zertifiziert

Dein Führerschein – bis zu 100 % förderbar

LKW, Bus und die Berufskraftfahrer-Qualifikation sind eine Investition – tragen musst du sie nicht zwangsläufig selbst. Wir sind ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger und rechnen mit deinem Kostenträger ab. Hier steht, wer fördern kann, welche Kosten dazugehören und in welcher Reihenfolge du vorgehst.

AZAV-Zertifikat: zugelassener Träger nach dem Recht der ArbeitsförderungAZAV-zertifizierter Bildungsträger

Wichtig: meistens kein Rechtsanspruch

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist in der Regel eine Ermessensleistung: Das Gesetz sagt „können … gefördert werden“. Eine wichtige Ausnahme gibt es – wer einen Berufsabschluss nachholt, bei dem heißt es im Gesetz „wird … gefördert“, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Auch Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr kennen eigene Ansprüche. Ob die Voraussetzungen in deinem Fall vorliegen und in welchem Umfang gefördert wird, prüft immer dein Kostenträger. Wir können dir den Antrag vorbereiten, die Entscheidung nicht abnehmen.

Was bedeutet AZAV?

AZAV ist die Kurzform für die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie gehört zum Recht der Arbeitsförderung und regelt, wer Maßnahmen der Arbeitsförderung überhaupt durchführen darf: Träger brauchen dafür eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung brauchen zusätzlich eine eigene Zulassung – die Zulassung des Trägers allein genügt nicht.

Fachkundige Stellen sind Zertifizierungsstellen, die von der Akkreditierungsstelle dafür akkreditiert wurden; sie dürfen mit dem Träger, den sie prüfen, weder wirtschaftlich noch personell noch organisatorisch verflochten sein. Geprüft werden unter anderem Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers, die Aus- und Fortbildung der Lehr- und Fachkräfte, ein System zur Sicherung der Qualität und angemessene Verträge mit den Teilnehmenden – und bei der Maßnahme zusätzlich Inhalt, Ausstattung, Kosten und Dauer. Mit der Zulassung wird ein Zertifikat vergeben: „Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung“.

Für dich heißt das vor allem eines: Ein Bildungsgutschein lässt sich nur dort einlösen, wo der Träger zugelassen ist und die Maßnahme ebenfalls. Wir sind ein zugelassener Träger. Welche Zulassungen wir im Einzelnen haben, sagen wir dir in der Beratung – und du bekommst sie schriftlich für deinen Kostenträger.

Was wird übernommen?

Das Gesetz zählt auf, welche Weiterbildungskosten zu einer geförderten Maßnahme gehören. Ob dein Kostenträger sie übernimmt, entscheidet er – hier steht, was überhaupt dazuzählt.

Teil der Lehrgangskosten

  • Lehrgangsgebühren – der Unterricht der Maßnahme selbst.
  • Kosten für erforderliche Lernmittel.
  • Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen.
  • Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung.

Je nach persönlicher Situation zusätzlich möglich

  • Fahrkosten.
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist.
  • Kosten für die Betreuung deiner aufsichtsbedürftigen Kinder.

Das ist der Katalog des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch; er gilt für die Förderung durch die Agentur für Arbeit. Rentenversicherung und Unfallversicherung fördern nach dem Neunten Buch – dort gehören Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und Lernmittel ebenso ausdrücklich dazu. Feste Beträge nennen wir hier bewusst nicht: Sie stehen im Gesetz und werden angepasst.

Wer fördert?

Sechs Stellen, mit denen du es in unserem Bereich zu tun bekommen kannst – wer davon zuständig ist, hängt davon ab, wie du gerade versichert und beschäftigt bist. Sie können fördern oder dich an die Stelle weiterreichen, die es tut.

Agentur für Arbeit

Für wen
Du bist arbeitslos, dir droht Arbeitslosigkeit – oder du willst einen Berufsabschluss nachholen.
Grundlage
SGB III § 81. Gefördert werden kann, wenn die Weiterbildung notwendig ist, die Agentur für Arbeit vor Beginn der Teilnahme beraten hat und Maßnahme wie Träger für die Förderung zugelassen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, wird dir das bescheinigt – das ist der Bildungsgutschein.
So gehst du vor
Termin bei der Agentur vereinbaren und das Thema Weiterbildung ansprechen. Die Reihenfolge zählt: erst beraten lassen, dann anmelden.

Jobcenter

Für wen
Du beziehst Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Grundlage
SGB II § 16 regelt die Leistungen zur Eingliederung. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist zum 1. Januar 2025 von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übergegangen; geprüft wird sie dann nach SGB III § 81 – mit denselben Voraussetzungen wie oben.
So gehst du vor
Sprich deine Ansprechperson im Jobcenter an. Sie sagt dir, wer deinen Weiterbildungswunsch bearbeitet und wie der Termin zustande kommt.

Deutsche Rentenversicherung

Für wen
Deine Erwerbsfähigkeit ist aus gesundheitlichen Gründen erheblich gefährdet oder gemindert, und du erfüllst die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Grundlage
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: SGB VI § 16 verweist auf SGB IX §§ 49 bis 54. Dazu gehören ausdrücklich die berufliche Anpassung und Weiterbildung – und die Übernahme von Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und Lernmitteln. Sind die persönlichen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, sind die Leistungen zu erbringen (§ 9 Abs. 2).
So gehst du vor
Antrag bei deinem Rentenversicherungsträger stellen, oft im Anschluss an eine medizinische Reha. Der Reha-Beratungsdienst hilft beim Formular.

Berufsgenossenschaft

Für wen
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kannst du deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben.
Grundlage
Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (SGB VII § 7). Versicherte haben dann Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 26 Abs. 1), die der Träger nach SGB IX §§ 49 bis 55 erbringt (§ 35); Art, Umfang und Durchführung bestimmt er nach pflichtgemäßem Ermessen.
So gehst du vor
Über die Reha-Beratung deiner zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse – sie meldet sich meist von selbst, wenn ein Versicherungsfall läuft.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Für wen
Du bist Soldatin oder Soldat auf Zeit und planst den Übergang ins zivile Erwerbsleben.
Grundlage
Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (§ 7): Wer mindestens ein Jahr Wehrdienstzeit hat, hat darauf Anspruch, die Förderung wird auf Antrag gewährt. Die notwendigen Kosten der Teilnahme trägt der Bund grundsätzlich bis zu den nach Förderungsdauer gestaffelten Höchstbeträgen (§ 8). Die Berufsberatung ist verbindliche Voraussetzung für die Bewilligung (§ 5).
So gehst du vor
Zum Berufsförderungsdienst im Karrierecenter der Bundeswehr – und den Förderungsplan aus der Berufsberatung mitbringen.

Arbeitgeber und Agentur für Arbeit

Für wen
Du bist beschäftigt und willst dich im laufenden Arbeitsverhältnis weiterbilden.
Grundlage
SGB III § 82: Die Weiterbildungskosten können ganz oder teilweise übernommen werden. Vorausgesetzt sind unter anderem eine Maßnahme von mehr als 120 Stunden, Inhalte über eine kurzfristige Anpassungsfortbildung hinaus, ein Berufsabschluss, der in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt, sowie eine zugelassene Maßnahme bei einem zugelassenen Träger. Je nach Betriebsgröße beteiligt sich der Arbeitgeber an den Lehrgangskosten.
So gehst du vor
Mit dem Betrieb sprechen und gemeinsam auf den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit zugehen. Den Antrag kann auch dein Betrieb stellen.

In 6 Schritten zum Bildungsgutschein

Die Reihenfolge ist keine Formsache – sie entscheidet darüber, ob überhaupt gefördert werden kann.

  1. Beratung bei uns

    Kostenlos und unverbindlich. Wir klären, welche Fahrerlaubnisklasse und welche Qualifikation du für dein Ziel brauchst und was davon eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung sein kann.

  2. Termin beim Kostenträger

    Vereinbare den Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit, deinem Jobcenter oder deinem Reha-Träger. Für die Förderung nach dem SGB III muss diese Beratung vor Beginn der Teilnahme stattgefunden haben.

  3. Angebot und Maßnahmeblatt mitbringen

    Beides stellen wir dir aus: das Angebot und ein Blatt zur Maßnahme mit den Angaben, die deine Beratung braucht. Damit muss dort niemand raten, worum es geht.

  4. Bildungsgutschein erhalten

    Liegen die Voraussetzungen vor, bescheinigt die Agentur für Arbeit dir das. Der Gutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt sein – lies genau, was auf deinem steht.

  5. Bei uns einlösen

    Bring uns den Gutschein, bevor die Maßnahme beginnt: Der von dir ausgewählte Träger legt ihn der Agentur für Arbeit vor Beginn der Maßnahme vor. Danach geht das nicht mehr.

  6. Ausbildung starten

    Wir melden dich an, planen die Termine und rechnen direkt mit dem Kostenträger ab – Leistungen können unmittelbar an den Träger der Maßnahme ausgezahlt werden.

Typische Fehler vermeiden

Erst anmelden, dann zum Amt

Die häufigste teure Reihenfolge. Für die Förderung nach dem SGB III muss die Agentur für Arbeit vor Beginn der Teilnahme beraten haben, und der Gutschein muss ihr vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Wer vorher startet, kann das nicht nachholen.

Die Frist auf dem Gutschein verstreichen lassen

Eine feste Dauer nennt das Gesetz nicht: Es erlaubt nur, den Gutschein zeitlich zu befristen und ihn regional sowie auf bestimmte Bildungsziele zu beschränken. Was für dich gilt, steht auf deinem Gutschein – und passt das Bildungsziel nicht zur Maßnahme, hilft auch eine laufende Frist nicht weiter.

Bei einem nicht zugelassenen Träger anmelden

Gefördert wird nur eine zugelassene Maßnahme bei einem zugelassenen Träger. Eine Fahrschule ohne diese Zulassung kann hervorragende Arbeit machen – einen Bildungsgutschein einlösen kann sie nicht. Frag im Zweifel nach dem Zertifikat.

Wir helfen beim Antrag

Den Antrag stellst du, entschieden wird beim Kostenträger – dazwischen liegt eine Menge Papier. Das ist unser Teil.

  • Angebot und Maßnahmeblatt für deine Beraterin oder deinen Berater, mit den Angaben, die dort gebraucht werden.
  • Wir sagen dir vorab, welche Voraussetzungen für deinen Fall gelten und welche Fragen du beim Kostenträger stellen solltest.
  • Abrechnung direkt mit dem Kostenträger, soweit die Kosten unmittelbar bei uns entstehen.
  • Du hast schon einen Gutschein? Bring ihn mit, bevor du irgendwo unterschreibst – wir sehen gemeinsam nach, worauf er beschränkt ist.
  • Und wenn am Ende kein Kostenträger zahlt: Die Beratung bleibt kostenlos, und wir rechnen dir die Selbstzahler-Variante in Ruhe durch.

Häufige Fragen zur Förderung

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, wenn die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und wenn Maßnahme und Träger für die Förderung zugelassen sind. Bei Arbeitslosen wird die Notwendigkeit auch anerkannt, wenn erweiterte berufliche Kompetenzen die Beschäftigungsfähigkeit verbessern und das nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist. Der Bildungsgutschein ist die Bescheinigung darüber, dass diese Voraussetzungen vorliegen.

Habe ich einen Anspruch auf Förderung?

In der Regel nicht: Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Ermessensleistungen, und für die Weiterbildung heißt es im Gesetz „können … gefördert werden“. Es gibt aber Ausnahmen. Die Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses nimmt das Gesetz ausdrücklich vom Ermessen aus – dort steht „wird … gefördert, wenn“. Bei der Unfallversicherung haben Versicherte Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; nach Ermessen entschieden werden dort nur Art, Umfang und Durchführung. Die Rentenversicherung muss ihre Teilhabeleistungen erbringen, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit haben nach dem Soldatenversorgungsgesetz Anspruch auf Förderung ihrer beruflichen Bildung. Ob diese Voraussetzungen bei dir vorliegen, prüft in jedem Fall der Kostenträger – wir bereiten dir den Antrag vor, versprechen kann dir die Förderung niemand, der nicht selbst entscheidet.

Ich bin beschäftigt und will mich weiterbilden – geht das auch?

Dafür gibt es eine eigene Vorschrift für Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis. Sie verlangt unter anderem, dass die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert, dass sie über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht, dass dein Berufsabschluss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt, dass du in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag nicht schon nach dieser Vorschrift gefördert wurdest und dass Maßnahme und Träger zugelassen sind. Weiterbildungen, zu denen dein Arbeitgeber ohnehin gesetzlich verpflichtet ist, sind ausgeschlossen. Je nach Betriebsgröße soll sich der Arbeitgeber an den Lehrgangskosten beteiligen; bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten soll davon abgesehen werden. Den Antrag kann auch dein Betrieb stellen.

Ich habe schon angefangen – geht das noch?

Für die Förderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht: Die Agentur für Arbeit muss vor Beginn der Teilnahme beraten haben, und der ausgewählte Träger muss ihr den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorlegen. Eine bereits begonnene Maßnahme lässt sich deshalb nicht nachträglich in einen Bildungsgutschein umwandeln. Was trotzdem geht: Sprich mit uns und mit deinem Kostenträger, bevor du den nächsten Schritt buchst – über den nächsten, noch nicht begonnenen Abschnitt lässt sich reden.

Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?

So lange, wie es auf deinem Gutschein steht. Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht – es erlaubt der Agentur für Arbeit nur, den Gutschein zeitlich zu befristen und ihn regional sowie auf bestimmte Bildungsziele zu beschränken. Kursierende Faustregeln stehen so in keinem Paragrafen. Schau deshalb auf dein Dokument, frag im Zweifel deine Beratung – und sag uns früh Bescheid, wenn die Frist knapp wird.

Wird die Berufskraftfahrer-Qualifikation auch gefördert?

Gefördert wird immer eine zugelassene Maßnahme bei einem zugelassenen Träger, nicht ein Abschluss an sich. Sowohl die beschleunigte Grundqualifikation als auch die Weiterbildung können Gegenstand einer solchen Maßnahme sein. Für Beschäftigte kommt die Hürde von mehr als 120 Stunden dazu, die kurze Einheiten nicht nehmen. Welche Maßnahmen bei uns zugelassen sind, sagen wir dir in der Beratung und geben es dir schriftlich mit – rate bitte nicht, frag.

Kann ich meine Fahrschule frei wählen?

Ja. Das Gesetz spricht ausdrücklich von dem „von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer ausgewählten Träger“, der den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorlegt. Die Grenze ist nicht deine Wahl, sondern die Zulassung: Träger und Maßnahme müssen zugelassen sein. Dazu kommen die Beschränkungen, die auf deinem Gutschein stehen können – regional und auf bestimmte Bildungsziele.

Was bringe ich zur Beratung mit?

Am besten alles, was deine Situation zeigt: Ausweis, deine Fahrerlaubnis, falls du schon eine hast, und den Namen deiner Ansprechperson beim Kostenträger. Hast du bereits einen Bildungsgutschein oder eine Einladung zur Beratung, bring sie mit – dann sehen wir sofort, worauf sie beschränkt ist. Alles Weitere, Angebot und Maßnahmeblatt, bekommst du von uns.

Kostenlose Beratung

Schreib uns per WhatsApp oder ruf an – wir klären deine Fragen und erstellen dir ein Angebot für deinen Kostenträger.