Anhänger
BE – Anhänger bis 3,5 t
Pkw plus schwerer Anhänger — Zug bis 7 t
- Mindestalter
- 18Jahre
- Theorie
- keine
- Sonderfahrten
- 5Fahrten
- Gültigkeit
- unbefristet
Fahren darf
- Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
- Zum Beispiel ein Lkw mit 3.500 kg und ein Anhänger mit 3.500 kg
- Die Zahl der Achsen ist nicht begrenzt
- Kann zusammen mit der Klasse B beantragt werden. Keine Theorie, nur eine praktische Prüfung.
Voraussetzungen
- Mindestalter
- 18 Jahre · 17 Jahre
- 17: Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) oder während bzw. nach einer Berufskraftfahrerausbildung
- Vorbesitz
- Klasse B
- Schließt ein
- keine weitere Klasse
- Befristung der Fahrerlaubnis
- keine Befristung
- Führerscheinkarte
- 15 Jahre, dann wird nur die Karte getauscht
- Ärztliche Untersuchung
- nein, nur Sehtest
- Antrag bei der Behörde
- frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters — regional auch über die Fahrschule; die Behörde kann persönliches Erscheinen verlangen
- Prüfung
- nur praktische Prüfung
Unterlagen
Hak ab, was du schon hast. Die Liste merkt sich dein Gerät.
Theorie
Für diese Klasse ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praxis
- 3ÜL
- 1AB
- 1NF
Erst die Grundausbildung, dann die besonderen Ausbildungsfahrten — sie liegen gegen Ende der praktischen Ausbildung.
- ÜLÜberlandfahrt
- Bundes- und Landstraßen; mindestens eine Fahrt am Stück über 2 Stunden
- ABAutobahnfahrt
- Autobahn oder Kraftfahrstraße mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen; eine Fahrt über 2 Stunden, möglichst 1 Stunde ohne Tempolimit oder mindestens 120 km/h
- NFNachtfahrt
- Bei Dämmerung oder Dunkelheit, mindestens zur Hälfte auf Autobahn, Bundes- oder Landstraßen
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach jeder Fahraufgabe
- Nachbesprechung und Erörterung deines Ausbildungsstandes
- Dazu eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug: technische Mängel erkennen und beheben.