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Allgemeine Geschäftsbedingungen
النسخة الألمانية هي الملزمة قانونيًا.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ausbildungsverträge zwischen der Need for Drive Fahrschule, Inhaber Noor Aldeen Bakorah, Isinger Tor 14, 45276 Essen (nachfolgend „Fahrschule") und ihren Fahrschüler:innen.
2. Anmeldung & Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular auf dieser Website, telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort. Der Ausbildungsvertrag kommt zustande, sobald die Fahrschule die Anmeldung schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt.
3. Preise & Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website veröffentlichten Preise für Grundbetrag, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungsgebühren. Prüfungsgebühren werden vom TÜV bzw. von der zuständigen Prüforganisation festgelegt und von der Fahrschule lediglich weitergegeben.
Ratenzahlung ist nach individueller Absprache möglich. Einzelheiten zur Zahlungsweise werden bei der Anmeldung vereinbart.
4. Rücktritt/Kündigung
Schließt du den Ausbildungsvertrag als Verbraucher:in im Fernabsatz ab (z. B. über das Online-Formular), steht dir grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss gemäß § 355 BGB zu.
Unabhängig davon kannst du den Ausbildungsvertrag jederzeit mit angemessener Frist kündigen. Bereits erbrachte Leistungen (z. B. absolvierte Theoriestunden oder Fahrstunden) werden dabei anteilig abgerechnet. [Vom Betreiber rechtlich zu prüfen: genaue Kündigungsfrist und Abrechnungsmodalitäten.]
5. Ausbildung & Termine
Theorie- und Praxistermine werden individuell mit dir vereinbart. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte (u. a. Theorie-Doppelstunden und die 12 Sonderfahrten) richten sich nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Verspätungen oder Terminausfälle bitten wir, möglichst frühzeitig anzukündigen — Näheres zur Handhabung kurzfristiger Absagen [Vom Betreiber rechtlich zu prüfen].
6. Haftung
Die Fahrschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Fahrschule nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Während der praktischen Fahrausbildung sind Fahrschulfahrzeuge entsprechend versichert; Einzelheiten zum Versicherungsschutz erhältst du auf Nachfrage in der Fahrschule.