Zweirad
AM – Kleinkraftrad & Roller
Zwei-, drei- und leichte vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h
- Mindestalter
- 16Jahre
- Theorie
- 14Doppelstunden
- Ersterteilung
- Sonderfahrten
- keine
- Gültigkeit
- unbefristet
Fahren darf
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B — Roller und Mopeds bis 45 km/h
- Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, etwa Microcars
- Mit 15 nur im Inland — ab deinem 16. Geburtstag auch im Ausland.
Voraussetzungen
- Mindestalter
- 16 Jahre · 15 Jahre
- 15: nur Fahrten im Inland, bis du 16 bist
- Vorbesitz
- keine Klasse erforderlich
- Schließt ein
- keine weitere Klasse
- Befristung der Fahrerlaubnis
- keine Befristung
- Führerscheinkarte
- 15 Jahre, dann wird nur die Karte getauscht
- Ärztliche Untersuchung
- nein, nur Sehtest
- Antrag bei der Behörde
- frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters — regional auch über die Fahrschule; die Behörde kann persönliches Erscheinen verlangen
- Prüfung
- theoretische und praktische Prüfung
Unterlagen
Hak ab, was du schon hast. Die Liste merkt sich dein Gerät.
Theorie
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
- 11
- 12
- 13
- 14
Nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule, höchstens zwei Doppelstunden am Tag.
Praxis
Grundausbildung — keine besonderen Ausbildungsfahrten.
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach jeder Fahraufgabe
- Nachbesprechung und Erörterung deines Ausbildungsstandes
- Eine Sicherheitskontrolle am Fahrzeug nach der Prüfungsrichtlinie